Seit heute früh ist es amtlich: Die zusammenfassende Wiedergabe (“abstracts”) der Literaturrezensionen anderer Autoren ist erlaubt. So entschied das Oberlandesgericht Frankfurt in der Klage von Süddeutscher Zeitung und Frankfurter Allgemeine Zeitung, die erreichen wollten, dass das Online-Kulturmagazin Perlentaucher seine Rezensionszusammenfassungen, die über die Literaturkritik der großen Zeitungen verfasst werden, nicht an Internetbuchhändler weitervertrieben werden.
Auch unter urheberrechtlichen Gesichtspunkten sei diese zusammenfassende Wiedergabe möglich, wenn in der Wiedergabe ein “eigenständig schöpferisches Gehalt” liege, so das OLG Frankfurt weiter. Das Gericht bestätigt dies für die Perlentaucher-Berichte. Die Klage von SZ und FAZ ist somit abgewiesen.
Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Gegenseite kann in Revision gehen. Die beiden Verlagshäuser haben diesen Schritt auch bereits vor Bekanntgabe des Urteils angekündigt. Der Schlussstrich unter dieser seit mehr als einem Jahr andauernden Auseinandersetzung ist somit noch nicht gezogen.
Bei Netzpolitik ist auch schon ein kleiner Pressespiegel zum Thema zu finden.


